«3 Wochen ohne Essen, 3 Tage ohne Wasser und 3 Minuten ohne Sauerstoff», ist ein populärer Spruch um die Wichtigkeit der Atmung zu verdeutlichen. Setzt die Atmung aus, muss sofort gehandelt werden, denn es besteht eine akute Lebensgefahr.
Finden wir eine bewusstlose Person vor, müssen wir deshalb in einem zweiten Schritt eine Atemkontrolle durchführen.
Dazu muss zunächst der Kopf der bewusstlosen Person vorsichtig überstreckt sowie der Mund leicht geöffnet werden, um anschliessend zu beobachten, ob der Brustkorb sich hebt und senkt. Aus Eigenschutz verzichten wir darauf, der Person in den Mund zu fassen. Handelt es sich um eine normale Atmung, ist beim Brustkorb eine regelmässige Bewegung (auf und ab) sichtbar. Bei einer abnormaler, einer sogenannten Schnappatmung, bewegt sich der Mund der betroffenen Person auf und zu, als würde die Person wie ein Fisch an Land «Luft schnappen». Der Brustkorb hebt und senkt sich dabei aber nicht. Anhand der Atmung kann festgestellt werden, ob ein Kreislaufstillstand vorliegt.
Kopf überstrecken: Atemwege frei machen, indem der Kopf nach hinten geneigt und der Mund leicht geöffnet wird.
Beobachtung der Brustbewegung: Die Atemkontrolle geschieht durch Beobachtung der Brustbewegung. Maximal 10 Sekunden beurteilen. Falls keine Hebung und Senkung des Brustkorbes festgestellt werden kann, gehen wir davon aus, dass die Person nicht mehr normal atmet.
Wenn die Person normal atmet (regelmässige Atmung, die nicht nach Schnappatmung klingt), müssen Sie die betroffene Person in die stabile Seitenlage bringen, sofort den Notruf auslösen und danach den Zustand der Person überwachen.
Wenn die Person nicht atmet oder die Atmung unnormal erscheint (z.B. Schnappatmung, müssen
wir davon ausgehen, dass sie einen Kreislaufstillstand erlitten hat. In diesem Fall müssen Sie sofort den Rettungsdienst alarmieren und mit der Wiederbelebung beginnen.
Als Kreislaufstillstand bezeichnet man die nicht ausreichende Sauerstoffversorgung der lebenswichtigen Organe aufgrund mangelnder Blutzirkulation. Es ist eine plötzliche schwere Störung des Herz-Kreislauf-Systems und gilt als akuter Notfall. Ein Kreislaufstillstand kann sich ohne vorherige Anzeichen einstellen. Häufig jedoch gehen ihm ein Herzinfarkt oder eine Herzrhythmusstörung voraus. Es gibt aber auch viele andere Gründe, warum es zum Kreislaufstillstand kommen kann. Unabhängig vom Auslöser muss die betroffene Person so schnell wie möglich Hilfe bekommen, denn schon nach wenigen Minuten mangelnder Blutzirkulation beginnen die Zellen des Gehirns abzusterben. Ersthelfende Personen sollten deshalb unverzüglich nach der Alarmierung mit der Reanimation beginnen. Ein unbehandelter Kreislaufstillstand bedeutet immer den Tod der betroffenen Person.
die Person verliert plötzlich das Bewusstsein und ist nicht erweckbar
keine Reaktion auf lautes Ansprechen und Schütteln
es kann keine normale Atmung festgestellt werden
die Muskulatur ist erschlafft
Wenn ein Kreislaufstillstand eintritt, wird die Blutzufuhr zu den lebenswichtigen Organen des Körpers, einschliesslich des Gehirns, gestoppt. Dies führt dazu, dass die Person das Bewusstsein verliert und nicht mehr normal atmet. Wenn die Person nicht sofort medizinische Hilfe erhält, kann dies innerhalb von Minuten zum Tod führen.